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Die Umsatzsteuer wird als vermeintlich durchlaufender Posten oft unterschätzt. Insbesondere zeigt sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ein erhebliches Steuerrisiko.
Laut Pressemitteilung des BMF vom 20.07.2018 führten die im Jahr 2017 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von insgesamt 1,53 Mrd. Euro.

Grund genug, umsatzsteuerliche Sachverhalte im Vorfeld steuerrechtskonform auszugestalten:

  • Analyse des bestehenden umsatzsteuerlichen Leistungskatalogs

  • Gestaltung von grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen

  • Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte

  • Umsatzsteuerliche Registrierungen

  • Umsatzsteuerexpertisen

  • Inhouse-Schulungen

  • Anwendung und Umsetzung des nationalen und internationalen Reverse-Charge-Verfahrens

 


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